Packraft Explorers – AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Definition

Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen der Laura Schütze / Thomas Thaller GdbR, Packraft Explorers, Mühlstetterfeld 2, 83224 Staudach-Egerndach (nachstehend "Packraft Explorers", "Vermieter", "Veranstalter") und unseren Kunden (nachstehend auch „Mieter“, "Teilnehmer" genannt) geschlossen werden.

Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

Ist in unseren AGB von „Packrafting-Tour(en)“ die Rede, sind hiermit alle bei uns buchbaren Outdoor-Aktivitäten wie Touren, Kurse oder sonstige Outdoor-Veranstaltungen gemeint.

2. Zustandekommen eines Vertrages & Zahlungsarten

Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Buchungen auf der Website https://packraftexplorers.de.

Im Falle eines Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Laura Schütze & Thomas Thaller GdbR zustande.

Die Präsentation unserer Mietgegenstände und Packrafting-Touren auf unserer Website https://packraftexplorers.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog unserer Mietangebote und Dienstleistungen dar.

Der Kunde kann unsere Mietgegenstände und Dienstleistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden seiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Indem der Kunde die gewünschten Mietgegenstände und Dienstleistungen durch Absendung der in der Bestellmaske vollständig auszufüllenden Angaben bestellt, gibt er ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.

Wir bestätigen dem Kunden den Eingang seiner Bestellung unverzüglich per E-Mail („Bestellbestätigung“). Vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Erklärung stellt diese Bestellbestätigung keine Annahme des Angebots durch uns dar, sondern soll den Kunden nur über den Eingang seiner Bestellung bei uns informieren.

Wann der Vertrag mit uns zustande kommt, richtet sich nach der von dem Kunden gewählten Zahlungsart:

PAYPAL

Ein Kaufvertrag mit uns kommt zustande, wenn wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auffordern, nachdem der Kunde die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigt hatte.

KREDITKARTE

Ein Kaufvertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Kreditkartenunternehmen des Kunden zur Einleitung der Zahlungstransaktion unter Vorlage seiner Kreditkartendaten auffordern.

SOFORT ÜBERWEISUNG

Ein Kaufvertrag mit uns kommt zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die SOFORT GmbH zustande.

GIROPAY

Ein Kaufvertrag mit uns kommt zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an Giropay zustande.

3. Vermietung von Packrafts und Packraft-Ausrüstung

Eigentumsschutz

Sämtliche Mietgegenstände sind und bleiben mit all ihren Bestandteilen uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Veräußerung ist ausdrücklich nicht gestattet.

Mietpreise

Die Mietpreise auf unserer Website sind stets Endpreise inklusive Versand- und Rückversandkosten. Es gelten dieselben Mietpreise im Standardfall des Versands wie im Sonderfall einer Abholung in den Geschäftsräumen von Packraft Explorers.

Preisänderungen durch Irrtümer sind nicht beabsichtigt, aber vorbehalten.

Die Mietpreise können durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Mietgebühr hat im Voraus per Paypal, Kreditkarte, Sofort Überweisung oder giropay über unseren Zahlungsdienstleister BookingKit /MangoPay zu erfolgen. Im Ausnahmefall einer Abholung der Mietausrüstung in den Geschäftsräumen von Packraft Explorers ist zudem eine Barzahlung des Mietpreises möglich.

Buchungsrücktritt, Umbuchung & Storno-Bedingungen

Nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ist die Vermietung von Packraft-Ausrüstungen vom Widerrufsrecht ausgenommen, da es sich hierbei um eine Dienstleistung im Freizeitbereich handelt, deren Erbringung einen spezifischen Termin und Zeitraum vorsieht.

Dennoch räumt Packraft Explorers seinen Kunden folgende Möglichkeiten an, von einer bereits getätigten Buchung zurückzutreten oder diese terminlich zu verschieben:

BIS 14 TAGE VOR MIETBEGINN:

Kostenfreie Umbuchung auf einen anderen freien Termin der laufenden Saison (01. April bis 16. Oktober 2022).

Stornierung ist möglich, bezahlter Mietpreis wird abzüglich 5% Buchungsgebühr in Form eines Wertgutscheines gutgeschrieben. 

14 TAGE BIS 7 TAGE VOR MIETBEGINN:

Kostenfreie Umbuchung auf einen anderen freien Termin der laufenden Saison (01. April bis 16. Oktober 2022).

Stornierung ist möglich, bezahlter Mietpreis wird abzüglich 5% Buchungsgebühr zu 50% in Form eines Wertgutscheines gutgeschrieben. 

AB 7 TAGE VOR MIETBEGINN:

Umbuchung oder Stornierung ist nicht mehr möglich.

Lieferung der Mietgegenstände

Die Lieferung der Mietgegenstände erfolgt per DHL / DHL Express spätestens einen Tag vor Mietbeginn deutschlandweit. Eine Lieferung außerhalb Deutschlands ist derzeit nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.

Die Zusage eines Mietzeitraums und Einhaltung des Liefertermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Mietgegenstände und der Liefermöglichkeit. Kann ein Mietzeitraum durch unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände (Defekt oder Totalschaden der Mietausrüstung, Rückgabeverzug des vorherigen Mieters) nicht eingehalten werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, erhält der Mieter seinen Mietpreis zurückerstattet, sofern die Mietausrüstung nicht genutzt werden kann. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter.

Rücksendung der Mietgegenstände & Verzugsschaden

Für die Rücksendung/Rückgabe der Mietausrüstung muss diese vollständig sowie in gereinigtem und trockenen Zustand sein.

Die Rücksendung der Mietgegenstände hat am nächsten Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen und bis 12:00 Uhr beim Versanddienstleister DHL einzugehen.

Bei verspäteter Rücksendung ist der Mieter für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des jeweiligen Tagesmietpreises laut Buchung, begrenzt durch den Neuverkaufspreis der Mietgegenstände, verpflichtet. Ab dem zweiten Verzugstag (Aufgabe der Rücksendung bei DHL am zweiten Tag nach Mietende, nach 12:00 Uhr) hat der Mieter darüber hinaus dem Vermieter einen Verzugsschadenersatz von pauschal 150,00 Euro bzw. 200,00 Euro für das Packraft-Modell "Oryx" zu bezahlen.

Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände hat der Mieter keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.

Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.

Jeder auftretende Mangel, Schaden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen und im der Lieferung beiliegenden Rückgabeprotokoll zu vermerken.

Sollte ein Mietgegenstand zum Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und dem Mieter mitgeteilt.

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der Mietgegenstände sowie, diese jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und Packraft Explorers hiervon unter Vorlage der polizeilichen Anzeigenaufnahmen umgehend zu unterrichten.

Die Nutzung der Mietgegenstände ist nur für private Zwecke gestattet.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden, Verlust, Untergang oder Diebstahl der Mietgegenstände in Höhe des Neuverkaufspreises des betroffenen Mietgegenstandes (UVP des Herstellers) bzw. dessen Reparatur durch Packraft Explorers oder Dritte. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung beim Rückversand oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen.

Bei Schäden an der Mietausrüstung, die durch unsachgemäße, grob fahrlässige Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen, haftet der Mieter in Höhe des Neuverkaufspreises des Mietgegenstandes (UVP des Herstellers). Der Nachweis und die Geltendmachung eines niedrigeren Schadens bleiben hiervon unberührt.

Für Defekte oder Schäden an den Mietgegenständen, die durch sachgemäßen Gebrauch entstehen können (z.B. Löcher oder Schnitte in Luftschläuchen, Sitzkissen, Fußstützkissen, Boden, Rückenlehnen oder Spritzdecken, Schäden an Reißverschlüssen, Paddelbruch, ausgerissene Trage- und Halteschlaufen u.ä.) kann Packraft Explorers vom Mieter eine Selbstbeteiligung an den Reparatur- bzw. Neubeschaffungskosten in Höhe von 150,00 Euro verlangen.

Der Mieter hat die Möglichkeit, sich durch die Hinzubuchung des "Sorglos-Pakets" je Mietvorgang gegen diese Art von Defekten und Schäden sowie Diebstahl abzusichern. Die Absicherung wird nicht wirksam, wenn der Mieter die Beschädigung oder den Defekt des Mietgegenstandes vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Absicherung durch das "Sorglos-Paket" im Falle des Diebstahls ist nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz gültig und wird nur wirksam bei Vorlage der polizeilichen Anzeigenaufnahme des Diebstahls.

Ist die Beschädigung der Mietgegenstände auf einen Dritten zurück zu führen, so kann Packraft Explorers auf die Inanspruchnahme des Mieters verzichten, falls dieser unverzüglich sämtliche zur Geltendmachung des Schadens erforderlichen Feststellungen (vor allem Kontaktdaten des Dritten) getroffen hat und diese unverzüglich Packraft Explorers mitteilt.

Pflichten des Vermieters & Haftungsausschluss

Packraft Explorers hat den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietausrüstung hinzuweisen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch den Mieter übernimmt Packraft Explorers keine Haftung.

Packraft Explorers haftet darüber hinaus nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mieters sowie Personen- oder Sachschäden des Mieters bzw. Dritter im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände. 

Eine sonstige Haftung von Packraft Explorers für Schäden und Folgeschäden sowie eine Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Versandweg, Nichtlieferung des Versanddienstleisters DHL / DHL Express sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Mietgegenstände von Vormietern.

Hinweise zum eigenverantwortlichen Umgang mit der Mietausrüstung

Die Benutzung der Mietausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter hat sich eigenverantwortlich über die Risiken und nötigen Sicherheitsvorkehrungen für den Einsatz von Wassersportgeräten zu informieren und seine Aktivitäten mit der Mietausrüstung diesbezüglich sowie seinen persönlichen Fähigkeiten abzustimmen.

Benutzung der Mietausrüstung im Ausland & Befahrungsverbote

Der Mieter ist berechtigt, die Mietgegenstände während der vereinbarten Mietzeit in Deutschland sowie im Ausland zu nutzen. Versand und Rückversand müssen allerdings innerhalb Deutschlands erfolgen.

Mit unseren Miet-Packrafts dürfen keine Gewässer befahren werden, die zu den Binnenschiffahrtsstrassen und Küstengewässer zählen. Betroffene Gewässer(abschnitte) können hier eingesehen werden.

Datenverwendung

Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Mehr Informationen in unseren Datenschutzhinweisen.

Zur Vertragsabwicklung, technischen und logistischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen wie unsere Zahlungsdienstleister oder Versanddienstleister übermittelt werden.

4. Veranstaltung von geführten Packrafting-Touren

Leistungen

Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung der jeweiligen Packrafting-Tour bzw. Veranstaltung.  Wo Dritte und nicht Packraft Explorers Leistungen erbringen, sind wir nur Vermittler und übernehmen keine Haftung für diese.

Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Packrafting-Touren

Jeder Teilnehmer muss krankenversichert sein und einen Ausweis sowie Versicherungsnachweis (z.B. Versichertenkarte) mitführen. Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Unfallversicherung, die Bergungs- und Rücktransportkosten inkludiert.

Die in der Veranstaltungsbeschreibung angeführten Voraussetzungen sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht, ist der Tourleiter berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.

Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von Touren ausgeschlossen.

Rücktritt & Tour-Abbruch durch den Teilnehmer

Nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB sind Packrafting-Touren von Packraft Explorers vom Widerrufsrecht ausgenommen, da sie der Freizeitgestaltung dienen und sich an eine begrenzte Teilnehmerzahl zu einem festen Termin richten.

Sollten Leistungen infolge Krankheit, vorzeitiger Abreise oder anderer persönlicher Gründe des Teilnehmers nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten.

Auch vom Teilnehmer selbst verschuldete, unterbliebene Touren, z.B. durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Nichteignung oder Missachtung der Anweisungen des Tourleiters, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Rücktritt & Programmänderung durch Packraft Explorers / Veranstaltungsausfall

Sollte die Mindestteilnehmerzahl einer Packrafting-Tour nicht erreicht werden, kann Packraft Explorers auch kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Es liegt im Ermessen von Packraft Explorers, ob die Teilnehmerzahl ausreicht. In diesem Fall bieten wir dem Teilnehmer eine passende Ersatzveranstaltung an, oder er erhält den gesamten bereits bezahlten Betrag rückerstattet.

Packraft Explorers kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn die Wetter- oder Umweltbedingungen am Veranstaltungsort eine sichere Durchführung der Tour unmöglich machen. Sollte eine Veranstaltung, oder Teile einer Veranstaltung aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können (insbesondere Wetter- oder Umweltbedingungen, Streik, Unruhen, Krieg, Ausfall von Flügen oder anderer Verbindungen, Probleme beim Grenzübertritt, Änderung gesetzlicher Richtlinien), nicht durchgeführt werden können, erstatten wir den Veranstaltungspreis anteilig, abzüglich der bereits entstanden Kosten zurück.

Packraft Explorers kann außerdem einzelne Teilnehmer von der Tour ausschließen und damit von dem Vertrag ganz bzw. – bei Buchung für mehrere Teilnehmer, bei denen jedoch nicht alle von den im Folgenden aufgeführten Punkte erfasst sind – teilweise zurücktreten, wenn der/die Teilnehmer die oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Packrafting-Tourennicht erfüllt/erfüllen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.

Da die Durchführung des jeweiligen Programms stark von Wetter, Wasserpegel etc. abhängt, kann Packraft Explorers nicht für die genaue Einhaltung des Programms garantieren. Wir behalten uns das Recht vor, vor oder während der Tour den Ablauf zu verändern, die Tour vorzeitig abzubrechen oder ganz abzusagen, sobald in irgend gearteter Form die Sicherheit gefährdet ist.

Hinweise auf Risiken & Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer an Touren von Packraft Explorers ist sich darüber im Klaren, dass er sich an einer Abenteuer-Aktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourleiter durchgeführt.

Trotz sorgfältiger Planung und Konzeption zur Risikominimierung, sind Outdoor-Unternehmungen grundsätzlich mit Risiken durch Wetter, Eigenverhalten, Materialverhalten, Personenverhalten, Tiere, Bäume, Steinschlag und weitere allgemeine Umwelteinflüsse, sowie Einflüsse nicht-urbanen Geländes abseits von Wegen, im Wald, an Hängen und in Gewässernähe verbunden.

Der Teilnehmer kann keine Rechte gegen Packraft Explorers geltend machen, wenn er uns wesentliche Angaben verschwiegen hat und diese zu einer Schädigung seinerseits führen. Die Angaben werden von uns jedoch ohne Hinzuziehung ärztlichen Rats überprüft. Wir empfehlen daher ausdrücklich das Einholen und Einhalten von (fach-)ärztlichem oder psychologischem Rat, wenn der Teilnehmer sich in Bezug auf seine Fähigkeit zur Teilnahme unsicher ist.

Rücksichtsmaßnahmen auf andere Teilnehmer & Naturschutz

Während einer Outdoor-Unternehmung sind alle beteiligten Personen in besonderem Maße eine solidarische Gemeinschaft mit wenigen Rückzugsmöglichkeiten und intensiven persönlichen Kontakt. Auf das Bemühen um gegenseitige Rücksichtnahme sowie respektvollen Umgang mit den verschiedenen Charakteren dieser Gemeinschaft, Ausgleich der verschiedenen Voraussetzungen der Einzelnen und ehrliches, ruhiges und motivierendes Verhalten muss daher besonderer Wert gelegt werden. Sollte ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage sein, die Unternehmung weiter durchzuführen, wird die Situation mit oberster Priorität auf der Sicherheit dieses Teilnehmers und nachgeordneter Priorität auf die weitere Durchführung der Tour gelöst.

Alle an unseren Touren Beteiligten verpflichten sich, keinen Müll oder sonstige Gegenstände absichtlich in der Natur zu hinterlassen. Wir verlassen Lagerplätze so weit wie möglich ohne Spuren und bewegen uns insgesamt respektvoll, umsichtig und in angemessener Lautstärke in der Natur.

Haftung

Packraft Explorers haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:

Eine Haftung von Packraft Explorers besteht bei Sachschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist die Haftung von Packraft Explorers auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Packraft Explorers haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Wetter- oder Umweltbedingungen, Streik, Unruhen, Krieg, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

Soweit die Packraft Explorers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Familienangehörige, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Laura Schütze & Thomas Thaller GdbR / Packraft Explorers.

Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.

Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen

Von uns zur Verfügung gestellte Foto- und/oder Videoaufnahmen, dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden, im Rahmen einer privaten Verwendung auch auf Webseiten sowie auf eigenen privaten Seiten in sozialen Netzwerken.  Voraussetzung hierfür ist aber, dass unmittelbar bei den Foto- und/oder Videoaufnahmen einen Copyright-Vermerk wie folgt angebracht wird:

Copyright: Packraft Explorers oder
© Packraft Explorers oder
(c) Packraft Explorers

Eine Veröffentlichung in Printmedien ist nicht erlaubt.

Bei Veröffentlichung in privaten Social Media Profilen ist eine Verlinkung auf den jeweiligen Social Media Kanal von Packraft Explorers (@packraftexplorers) notwendig und ausreichend.

Jegliche kommerzielle Nutzung der Foto- und/oder Videoaufnahmen ist ausdrücklich verboten.

Vertragsobliegenheit und Hinweise

Sollte eine Veranstaltung nicht vertragsgerecht durchgeführt werden oder sollten während der gebuchten Veranstaltung Mängel auftauchen, so sind diese unverzüglich Packraft Explorers (Laura Schütze & Thomas Thaller GdbR, Mühlstetterfeld 2, 83224 Staudach-Egerndach, Tel. 08641 5913889) zu melden und Abhilfe zu verlangen.

Sollte keine Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist eintreten, so kann der Vertrag gekündigt werden.

Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag stehen, hat der Teilnehmer nach Beendigung der Tour binnen eines Monats gegenüber Packraft Explorers (Adresse siehe oben) geltend zu machen. Eine schriftliche Einreichung wird empfohlen.

Unverschuldetes Unterbleiben der Mängelanzeige während der Veranstaltung bzw. Geltendmachungen nach der Veranstaltung sind durch die üblichen gesetzlichen Regelungen abgesichert.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen und Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12 Monate nach dem Veranstaltungsende verjähren alle Geltungsansprüche.

5. Gerichtsstand und Vertragssprache

Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz der Laura Schütze & Thomas Thaller GdbR / Packraft Explorers. Es wird ausschließlich deutsches Recht angewandt.

Im Falle von Streitigkeiten ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Laura Schütze & Thomas Thaller GdbR / Packraft Explorers.

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

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